AGB

AGB

Stand: 23. Okt. 2026

1. Geltung und Vertragsabschluss

  1. ROMEDIA design e.U. (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB gelten ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern (B2B).
  2. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen und ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn die Agentur sie schriftlich bestätigt. E-Mail genügt der Schriftform.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Die Agentur widerspricht AGB des Kunden ausdrücklich; eines weiteren Widerspruchs bedarf es nicht.
  4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht. Die Agentur weist in der Verständigung ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens und auf die konkret geänderten Klauseln hin. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für wesentliche Leistungsinhalte und Entgelte.
  5. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der darauf beruhenden Verträge unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
  6. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2. Konzept- und Ideenschutz

Lädt ein potenzieller Kunde die Agentur ein, vor Abschluss des Hauptvertrages ein Konzept zu erstellen, und nimmt die Agentur diese Einladung an, gilt:

  1. Mit Einladung und Annahme entsteht ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“), dem ebenfalls diese AGB zugrunde liegen.
  2. Der potenzielle Kunde anerkennt, dass die Agentur mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt.
  3. Das Konzept ist in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, urheberrechtlich geschützt. Nutzung und Bearbeitung ohne Zustimmung der Agentur sind nicht gestattet.
  4. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen ohne Werkhöhe. Geschützt sind jene Elemente, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben, insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken, Illustrationen und Werbemittel. Dies gilt auch für Elemente, die mit Unterstützung von KI-Werkzeugen entstanden sind.
  5. Der potenzielle Kunde unterlässt es, diese Ideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten oder verwerten zu lassen.
  6. Ist der potenzielle Kunde der Meinung, die Ideen bereits vor der Präsentation gehabt zu haben, teilt er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln mit, die eine zeitliche Zuordnung erlauben.
  7. Andernfalls gehen die Parteien davon aus, dass die Agentur eine für den Kunden neue Idee präsentiert hat. Verwendet der Kunde die Idee, ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.
  8. Der potenzielle Kunde kann sich von diesen Verpflichtungen durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst mit vollständigem Zahlungseingang ein.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung und allfälligem Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht Gestaltungsfreiheit der Agentur.
  2. Im Angebot vereinbarte Korrekturschleifen sind im Honorar enthalten. Darüber hinausgehende Änderungen werden nach Aufwand verrechnet.
  3. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere Entwürfe, Layouts, Testversionen von Websites, Bilder und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu prüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten sie als genehmigt.
  4. Der Kunde stellt der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung, die für die Leistung erforderlich sind, und informiert sie über alle relevanten Umstände, auch wenn diese erst während der Durchführung bekannt werden. Mehraufwand durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben trägt der Kunde.
  5. Der Kunde prüft die zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Fotos, Logos, Videos usw.) auf Urheber-, Marken-, Kennzeichen- und sonstige Rechte Dritter und garantiert, dass sie für den angestrebten Zweck verwendet werden dürfen. Bei bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht haftet die Agentur im Innenverhältnis nicht für Rechtsverletzungen durch solche Unterlagen. Wird die Agentur deswegen von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde sie schad- und klaglos, einschließlich angemessener Kosten rechtlicher Vertretung, und unterstützt sie bei der Abwehr der Ansprüche.
  6. Für Inhalte seiner Website (Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung, Barrierefreiheit, Preisangaben, Widerrufsbelehrungen usw.) ist der Kunde verantwortlich. Die Agentur schuldet keine Rechtsberatung; Texte und Vorlagen der Agentur zu diesen Themen sind unverbindliche Hilfestellungen.

4. Einsatz von KI-Werkzeugen

  1. Die Agentur ist berechtigt, bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen, insbesondere für Text, Bild, Video, Audio, Code, Übersetzung und Bildbearbeitung. Der Kunde kann den KI-Einsatz für einzelne Leistungen vor Auftragserteilung schriftlich ausschließen; dadurch entstehender Mehraufwand wird gesondert verrechnet.
  2. Auswahl, Bearbeitung und Endkontrolle KI-gestützter Ergebnisse obliegen der Agentur.
  3. Personenbezogene Daten gibt die Agentur nur in Werkzeuge ein, deren Nutzung datenschutzrechtlich zulässig ist. Vom Kunden als vertraulich bezeichnete Unterlagen gibt sie nicht in Werkzeuge ein, deren Anbieter Eingaben zum Training eigener Modelle verwenden.
  4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Ergebnisse, die überwiegend durch KI ohne schöpferischen menschlichen Beitrag entstehen, möglicherweise keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, soweit solche Rechte bestehen und der Agentur zustehen. Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-gestützte Ergebnisse exklusiv sind oder Dritte nicht gleichartige Ergebnisse erzeugen. Die vertraglichen Regelungen zum Konzept- und Ideenschutz (Punkt 2) und zur Nutzung (Punkt 11) gelten auch für solche Ergebnisse.
  5. Die Agentur verwendet nur Werkzeuge, deren Nutzungsbedingungen eine kommerzielle Nutzung erlauben, und prüft die Ergebnisse grob auf erkennbare Rechtsverletzungen. Im Übrigen gelten Punkt 12 (Gewährleistung und Haftung).
  6. Ist für ein Ergebnis eine Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) bei Deepfakes, weist die Agentur den Kunden darauf hin. Für die Kennzeichnung bei Veröffentlichungen durch den Kunden ist der Kunde verantwortlich. Veröffentlicht die Agentur im Auftrag des Kunden, nimmt sie die erforderliche Kennzeichnung vor.
  7. Übliche Bildbearbeitung (Retusche, Farbkorrektur, Freistellen, Entfernen störender Elemente) mit KI-gestützten Funktionen gilt als vertragsgemäße Leistung.

5. Webdesign, Hosting und Domains

  1. Mit Übergabe der fertigen Website endet das Webdesign-Projekt. Wartung, Updates, Sicherungen und laufende Betreuung sind nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart sind.
  2. Stellt die Agentur Hosting bereit, erfolgt dies über einen externen Anbieter (derzeit World4You Internet Services GmbH). Verfügbarkeit, Leistungsumfang und Datensicherung richten sich nach dessen Bedingungen. Die Agentur haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle beim Hostinganbieter, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Hostingkosten werden jährlich im Voraus verrechnet. Das Hosting verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Auf Wunsch des Kunden unterstützt die Agentur den Umzug zu einem anderen Anbieter gegen Verrechnung nach Aufwand.
  4. Liegt die Website nicht bei der Agentur, ist der Kunde selbst für Hosting, Domain, Sicherheit, Sicherungen und Verfügbarkeit verantwortlich. Er stellt der Agentur die für die Umsetzung nötigen Zugänge bereit.
  5. Domains, die die Agentur für den Kunden bereitstellt, werden auf den Namen der Agentur registriert. Die Domainkosten werden gemeinsam mit dem Hosting jährlich im Voraus verrechnet und verlängern sich mit diesem. Nach vollständiger Bezahlung aller offenen Beträge hat der Kunde Anspruch auf Übertragung der Domain auf seinen Namen bzw. zu einem Anbieter seiner Wahl; der Aufwand dafür wird nach Aufwand verrechnet. Kündigt der Kunde Hosting und Domain, ohne eine Übertragung zu verlangen, kann die Agentur die Domain zum Ende der Laufzeit freigeben.
  6. Kostenpflichtige Themes, Plugins, Schriften, Bilddatenbanken und sonstige Lizenzen Dritter sind nicht im Honorar enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Für deren Funktion, Weiterentwicklung und Lizenzbedingungen ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.
  7. Nach Übergabe vom Kunden oder von Dritten vorgenommene Änderungen an der Website (Inhalte, Plugins, Code, Einstellungen) erfolgen auf eigenes Risiko. Dadurch verursachte Fehler werden nach Aufwand behoben.
  8. Zugangsdaten werden vertraulich behandelt. Der Kunde ändert nach Projektende die Passwörter von Zugängen, die er der Agentur überlassen hat, sofern keine laufende Betreuung vereinbart ist.

6. Fotografie und Video

  1. Die Agentur erbringt Foto- und Videoleistungen in ganz Österreich. Fahrtkosten und Fahrzeit werden gemäß Angebot verrechnet.
  2. Bildauswahl, Bearbeitungsstil und Schnitt liegen im Ermessen der Agentur, sofern nicht anders vereinbart. Geliefert wird die im Angebot vereinbarte Anzahl bearbeiteter Bilder bzw. Videos. Ein Anspruch auf Rohdaten (RAW-Dateien, unbearbeitetes Videomaterial) besteht nicht.
  3. Der Kunde holt vor dem Termin die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen ein, insbesondere seiner Mitarbeitenden und Gäste, und sorgt für die nötigen Genehmigungen am Aufnahmeort. Er hält die Agentur bei Ansprüchen Dritter wegen fehlender Einwilligungen schad- und klaglos.
  4. Sagt der Kunde einen fixierten Termin weniger als 48 Stunden vorher ab, kann die Agentur 50 % des vereinbarten Honorars für diesen Termin sowie bereits angefallene Kosten verrechnen. Muss ein Außentermin wetterbedingt verschoben werden, wird ein Ersatztermin vereinbart.
  5. Kann die Agentur einen Termin wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen, wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
  6. Die Agentur ist berechtigt, Bilder und Videos als Lichtbildherstellerin zu kennzeichnen und gemäß Punkt 11.8 als Referenz zu verwenden.

7. Social-Media-Kanäle

  1. Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung darauf hin, dass Anbieter von Social-Media-Kanälen (z. B. Meta, TikTok, LinkedIn; im Folgenden „Anbieter“) sich vorbehalten, Inhalte, Anzeigen und Konten aus beliebigem Grund abzulehnen, einzuschränken oder zu entfernen. Reichweite und Ausspielung werden allein vom Anbieter bestimmt.
  2. Die Agentur arbeitet auf Grundlage der Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat. Der Kunde anerkennt, dass diese die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses mitbestimmen.
  3. Die Agentur führt den Auftrag nach bestem Wissen aus und hält die Richtlinien der Anbieter ein. Sie steht nicht dafür ein, dass Inhalte jederzeit abrufbar sind, bestimmte Reichweiten oder Ergebnisse erzielt werden oder Konten nicht gesperrt werden.
  4. Werbebudgets für bezahlte Anzeigen sind nicht im Honorar enthalten und werden vom Kunden direkt beim Anbieter bezahlt, sofern nicht anders vereinbart.
  5. Der Kunde bleibt Inhaber seiner Konten. Er stellt der Agentur die nötigen Zugriffsrechte bereit und kann sie jederzeit entziehen.

8. Fremdleistungen, Termine und vorzeitige Auflösung

Fremdleistungen

  1. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen selbst auszuführen oder sachkundige Dritte als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen („Fremdleistung“).
  2. Dritte werden im eigenen Namen oder, nach vorheriger Information, im Namen des Kunden beauftragt. Die Agentur wählt sie sorgfältig aus.
  3. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und über die Vertragslaufzeit hinausgehen, tritt der Kunde ein, auch bei Kündigung aus wichtigem Grund.

Termine

  1. Liefer- und Leistungsfristen sind nur annähernd und unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich als verbindlich vereinbart sind.
  2. Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Krankheit, Ausfälle von Drittanbietern), ruhen die Leistungspflichten für die Dauer des Hindernisses und die Fristen verlängern sich entsprechend. Dauern solche Verzögerungen länger als zwei Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
  3. Ist die Agentur in Verzug, kann der Kunde erst nach Setzung einer schriftlichen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Vorzeitige Auflösung

  1. Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen, insbesondere wenn
    • die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder sich trotz Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert,
    • der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung mit Nachfrist von 14 Tagen gegen wesentliche Pflichten verstößt, etwa Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten,
    • berechtigte Bedenken an der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Verlangen weder Vorauszahlung noch taugliche Sicherheit leistet.
  2. Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund auflösen, insbesondere wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung mit Nachfrist von mindestens 14 Tagen wiederholt gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt.

9. Honorar

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch für jede Leistung, sobald sie erbracht wurde. Die Agentur kann Vorschüsse verlangen. Ab einem Auftragsvolumen von € 2.000,– oder bei länger dauernden Aufträgen kann sie Zwischen- oder Vorausrechnungen stellen und Akontozahlungen abrufen.
  2. Honorare verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung steht der Agentur für ihre Leistungen und die Einräumung von Nutzungsrechten ein marktübliches Honorar zu.
  3. Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert verrechnet. Barauslagen ersetzt der Kunde.
  4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Überschreiten die tatsächlichen Kosten den schriftlichen Voranschlag um mehr als 15 %, weist die Agentur den Kunden darauf hin. Die Überschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht und kostengünstigere Alternativen nennt. Überschreitungen bis 15 % gelten ohne gesonderte Verständigung als genehmigt.
  5. Ändert oder bricht der Kunde beauftragte Arbeiten ohne Einbindung der Agentur einseitig ab, vergütet er die bis dahin erbrachten Leistungen und erstattet alle angefallenen Kosten. Ist der Abbruch nicht durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet, schuldet der Kunde das gesamte vereinbarte Honorar; die Anrechnungsregel des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Der Kunde hält die Agentur bezüglich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Mit der Zahlung erwirbt der Kunde keine Nutzungsrechte an nicht ausgeführten Konzepten und Entwürfen; diese sind der Agentur zurückzustellen.

10. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

  1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
  2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Der Kunde ersetzt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen, jedenfalls zwei Mahnschreiben zu je mindestens € 20,00 sowie ein Mahnschreiben eines beauftragten Rechtsanwalts. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
  3. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur alle aus anderen Verträgen mit dem Kunden erbrachten Leistungen sofort fällig stellen.
  4. Bis zur Begleichung offener Beträge ist die Agentur nicht zu weiteren Leistungen verpflichtet (Zurückbehaltungsrecht). Bei mehr als 30 Tagen Zahlungsverzug kann sie von ihr bereitgestelltes Hosting nach schriftlicher Ankündigung aussetzen. Die Zahlungspflicht bleibt unberührt.
  5. Bei vereinbarter Ratenzahlung kann die Agentur bei nicht fristgerechter Zahlung einer Rate die gesamte offene Schuld sofort fällig stellen (Terminverlust).
  6. Der Kunde darf nur mit Forderungen aufrechnen, die von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

11. Eigentum, Urheberrecht, Nutzungsrechte und Kennzeichnung

  1. Alle Leistungen der Agentur, einschließlich Präsentationen, Ideen, Skizzen, Entwürfe und Konzepte, bleiben samt Werkstücken und Originalen im Eigentum der Agentur und können jederzeit, insbesondere bei Vertragsende, zurückverlangt werden.
  2. Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde das nicht ausschließliche Recht, die Leistungen für den vereinbarten Zweck, in den vereinbarten Medien und im vereinbarten Umfang zu nutzen. Ist nichts vereinbart, gilt die Nutzung für den Zweck, der dem Auftrag erkennbar zugrunde liegt; Online-Nutzung (Website, Social Media) ist dabei nicht räumlich beschränkt. Nutzt der Kunde Leistungen vor vollständiger Bezahlung, beruht dies auf einem jederzeit widerruflichen Leihverhältnis.
  3. Änderungen und Bearbeitungen der Leistungen durch den Kunden oder Dritte sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und, soweit urheberrechtlich geschützt, des Urhebers zulässig. Ausgenommen ist die laufende inhaltliche Pflege einer übergebenen Website (Texte, Bilder, Produkte) über die dafür vorgesehenen Funktionen.
  4. Offene Dateien (z. B. Arbeitsdateien aus Grafik- und Layoutprogrammen, Rohdaten) sind nicht Vertragsbestandteil und werden nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung herausgegeben.
  5. Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck und Umfang hinaus bedarf, unabhängig vom urheberrechtlichen Schutz, der Zustimmung der Agentur und wird gesondert vergütet.
  6. Für die Nutzung von Leistungen oder Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages ebenfalls die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht ihr im 1. Jahr nach Vertragsende die volle, im 2. Jahr die Hälfte und im 3. Jahr ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung zu; ab dem 4. Jahr keine. Dies gilt nicht für Leistungen, an denen gemäß Punkt 11.2 ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wurde (z. B. Logo, Website).
  7. Die Agentur ist berechtigt, auf Werbemitteln, Websites (z. B. im Footer) und bei Werbemaßnahmen auf sich und allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgelt zusteht.
  8. Die Agentur ist, vorbehaltlich eines jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden, berechtigt, auf eigenen Werbeträgern, insbesondere ihrer Website und ihren Social-Media-Kanälen, mit Namen, Logo und Arbeitsproben auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
  9. Für jede widerrechtliche Nutzung haftet der Kunde in doppelter Höhe des dafür angemessenen Honorars.

12. Gewährleistung und Haftung

Gewährleistung

  1. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich, spätestens acht Tage nach Lieferung bzw. Leistung, verdeckte Mängel binnen acht Tagen ab Erkennen, schriftlich unter Beschreibung des Mangels an. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt; Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie die Irrtumsanfechtung wegen Mängeln sind dann ausgeschlossen.
  2. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Kunde Anspruch auf Verbesserung oder Austausch. Die Agentur behebt Mängel in angemessener Frist; der Kunde ermöglicht alle dafür nötigen Maßnahmen. Ist die Verbesserung unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Preisminderung oder Wandlung zu.
  3. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Leistungen (insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber-, datenschutz- und verwaltungsrechtlich) obliegt dem Kunden. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht haftet sie nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die der Kunde vorgegeben oder genehmigt hat.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung bzw. Leistung. Das Regressrecht gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung bzw. Leistung. Der Kunde darf Zahlungen wegen Bemängelungen nicht zurückhalten. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
  5. Eine fehlerfreie Funktion von Websites in allen Browsern, auf allen Geräten und nach künftigen Updates von Systemen, Themes oder Plugins wird nicht geschuldet. Geschuldet ist die Funktion in den bei Übergabe aktuellen Versionen gängiger Browser.

Haftung

  1. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Agentur und ihrer Angestellten, Auftragnehmer und Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, gleich ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden oder Schäden aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder mangelhafter Leistung handelt. Grobe Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Leute.
  2. Jede Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund ihrer Leistung (z. B. einer Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, ist ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder diese für sie nicht erkennbar war; leichte Fahrlässigkeit schadet nicht. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozess- und Anwaltskosten des Kunden, Kosten von Urteilsveröffentlichungen oder Ansprüche Dritter; der Kunde hält sie insoweit schad- und klaglos.
  3. Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen sechs Monate ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls drei Jahre nach der Verletzungshandlung. Sie sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
  4. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden.

13. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem Beförderungsunternehmen übergeben hat.
  3. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht zuständig. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
  4. Personenbezogene Bezeichnungen in diesen AGB gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.